Wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Jobcenters Rhein-Erft begrüßen zu dürfen. Mit diesem Angebot wollen wir Ihnen als Hilfesuchende bzw. Hilfesuchender, Arbeitgeber, Träger, Vertreterin bzw. Vertreter der Presse sowie als interessierte Bürgerin bzw. interessierter Bürger die Möglichkeit geben, sich umfassend über unsere Organisation, unsere Ziele und unsere Dienstleistungen zu informieren.
Unsere Dienstleistungen sind stets darauf ausgerichtet, die soziale Teilhabe und die Arbeitsmarktintegration von hilfesuchenden Menschen zu fördern, sowie hilfesuchende Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten. Wir hoffen, dass diese Internetseite Ihr Interesse findet und wünschen Ihnen einen informativen Besuch.
Herbert Botz
Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Erft
Für Sie telefonisch erreichbar.
Service Center SGB II.
montags bis freitags
von 8 bis 18 Uhr
02234/93698-0
Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2020 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 432 Euro, für Partner auf 389 Euro. Mehr erfahren
Das Jobcenter Rhein-Erft hat ab sofort eine rechtliche Möglichkeit, zusätzliche Kosten für Schulbücher zu übernehmen und hilfebedürftige Familien weiter zu entlasten.
Die für die Anschaffung von Schulbüchern anfallenden Kosten werden als unabweisbarer, laufender Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB...
Ab dem 16.09.2019 erfolgt das Erstantragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger aus Elsdorf, die nicht selbstständig sind, bis auf Weiteres in der Erstberatung der Geschäftsstelle Bergheim. Wir bitten Sie um Verständnis.
Ab dem 02.09.2019 erfolgt das Erstantragsverfahren für geflüchtete Menschen in den Erstberatungen der örtlichen Standorte des Jobcenters Rhein-Erft. Bisher wurden die Erstanträge durch die Integration Points in Bergheim und Brühl bearbeitet.
Unverändert erfolgen die leistungsrechtliche Beratung...
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der...